Der Oberste Gerichtshof Österreichs kommt zu dem Schluss, dass Lootboxen in Videospielen keine Glücksspielaktivität darstellen. Die Richter erklärten, dass Lootboxen nicht als eigenständiges Glücksspielprodukt betrachtet werden können, sondern vielmehr einen kleineren Bestandteil des Videospielerlebnisses darstellen.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat den Versuch eines Spielers abgelehnt, Verluste zurückzufordern, die ihm durch Ausgaben für Lootboxen im berühmten Videospiel FIFA entstanden waren. Das höchste Gericht Österreichs führte an, dass die genannten Videospielprodukte kein Glücksspiel darstellen und daher nicht unter die Glücksspielregulierung fallen, wenn sie in geschicklichkeitsbasierten Videospielen vorkommen.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs geht mit einem ähnlichen Urteil des niederländischen Staatsrats aus dem Jahr 2022 einher. Auf der anderen Seite steht dieses Urteil im krassen Gegensatz zu der Entscheidung Belgiens aus dem Jahr 2018. Die belgische Glücksspielkommission kam zu dem Schluss, dass einige Elemente der kostenpflichtigen Lootboxen gemäß dem belgischen Glücksspielgesetz von 1999 illegales Glücksspiel darstellen. Vor einigen Wochen hat Polen einen Vorschlag vorgelegt, Lootboxen als Glücksspiel zu kategorisieren.
Das betreffende Urteil wurde am 18. Dezember 2025 in der Rechtssache 6 Ob 228/24h gefällt und hob frühere Entscheidungen der Gerichte in Hermagor und Wien auf. Ursprünglich hatten die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen Sony und Electronic Arts (EA) dazu verpflichtet, mehreren Spielern, die insgesamt etwa 20.000 Euro für FIFA Ultimate Team-Lootboxen ausgegeben hatten, ihr Geld zurückzuzahlen. Der genannte Betrag wurde im Zeitraum zwischen Oktober 2017 und Oktober 2021 ausgegeben.
Nach Ansicht des Klägers sollte der Kauf und das Öffnen von Lootboxen als illegales Glücksspiel angesehen werden, da Sony und EA nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Glücksspiellizenz operierten. Daher forderte der Kläger die Rückerstattung der für die Elemente im Spiel ausgegebenen Gelder. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Einschätzung jedoch nicht an.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs entschied zwar nicht ausdrücklich, dass Lootboxen kein Glücksspiel sind, stellte jedoch fest, dass es nicht angemessen sei, sie als isoliertes Produkt zu behandeln. Die Richter wiesen stattdessen darauf hin, dass das Spiel zusammen mit den Lootboxen als Gesamtprodukt bewertet werden müsse. Ihrer Meinung nach sei dies die einzige Möglichkeit, um korrekt zu bestimmen, ob das Spiel die gesetzliche Definition von Glücksspiel gemäß § 1 Abs. 1 des österreichischen Glücksspielgesetzes erfüllt.
Gemäß dem Urteil des Obersten Gerichtshofs muss für Spiele, die Glück und Geschicklichkeit kombinieren, der „Test der rationalen Gewinnerwartung” angewendet werden. Dieser Test prüft, ob Spieler eine vernünftige Gewinnerwartung haben, je nachdem, ob sie wichtige Faktoren kontrollieren oder manipulieren können, selbst wenn ein Glückselement vorhanden ist. Durch diese Maßnahme stellte das oberste Gericht Österreichs fest, dass Spieler, die an FIFA teilnehmen, tatsächlich über die fragliche Kontrolle verfügen.
Mit diesem Urteil des Obersten Gerichtshofs ist die Angelegenheit offiziell geklärt und alle Gerichte innerhalb der österreichischen Landesgrenzen sind an eine einheitliche Rechtsauffassung gebunden. Die Entscheidung bestätigt, dass Lootboxen als Teil eines Videospiels in seiner Gesamtheit betrachtet werden müssen.
Noch wichtiger ist, dass die Richter drei entscheidende Elemente von Lootboxen hervorgehoben haben. Dass Spieler sie in der Regel erwerben, um ihr Spielerlebnis zu verbessern, und nicht unbedingt, um finanziellen Gewinn zu erzielen. Dass der Erwerb von Lootboxen direkt in das Spiel integriert ist und dass ihre Erlöse nicht außerhalb des Ökosystems des jeweiligen Videospiels transferiert werden können.
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